Zweiter Handlauf für Treppe 60 ° Neigung
Gesetzliche Anforderungen:
- entspricht EN ISO 14122, BGV D 36/GUV-V D 36
- Gem. EN ISO 14122 ist ein zweiter Handlauf bei einer Aufstiegshöhe von mehr als 500 mm und einem seitlichen Spalt neben der Treppenwange von mehr als 200 mm erforderlich.
Neigungswinkel: | 45 |
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Material | Aluminium |
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