Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Die aktuelle Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt 800 € (ohne Umsatzsteuer) und trat ab 01.01.2018 in Kraft.
Ihr Vorteil:
Wirtschaftsgüter bis 800 € (ohne Umsatzsteuer) können sofort abgeschrieben werden und müssen nicht im Anlageverzeichnis aufgeführt (= aktiviert) werden.
Unser Tipp:
Abschreibungen sollten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfolgen. Bei der Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer können Sie von den amtlichen AfA-Tabellen ausgehen.
Ergonomische Arbeitsplätze: Sofort abschreiben statt aktivieren!
Erfolgreiche Unternehmen rüsten ihre Arbeitsplätze mit höhenverstellbaren Schreibtischen aus – und schreiben diese sofort ab. Unsere höhenverstellbaren Schreibtische und höhenverstellbaren Tischgestelle liegen unter der gesetzlichen Abschreibungsgrenze von 800 € + MwSt. Denn niemand möchte einen höhenverstellbaren Arbeitsplatz 13 Jahre (!) gem. AfA-Tabelle abschreiben.
Zu den höhenverstellbaren Schreibtischen
Zu den höhenverstellbaren Tischgestellen
Ihre Ansprechpartner für Büroeinrichtung:
Frau Rösler: +49 (0)511/955 733 25, s.roesler@SWDirekt.de
Frau Liedke: +49 (0)511/955 733 48, liedke@SWDirekt.de
Ihre Ansprechpartner für Betriebseinrichtung:
Herr Rösler: +49 (0)511/955 733 21, roesler@SWDirekt.de
Frau Schleicher: +49 (0)511/955 733 23, schleicher@SWDirekt.de