UVV-Prüfung Gefahrstoffschränke / Sicherheitsschränke
UVV Prüfung - Prüfung von Gefahrstoff- und SIcherheitsschränken. Die Prüfung von Sicherheitsschränken wir durch Normen, Gesetze und Vorschriften geregelt -siehe Beschreibung. Unsere Sachverständige erfüllen die Voraussetzungen der Betriebssicherheitsverordnung. Eine entsprechende Ausbildung sowie Erfahrung und Kentnisse im Prüfen von Gefahrstoffschränken.
UVV Prüfung - Prüfung von Gefahrstoff- und SIcherheitsschränken. Die Prüfung von Sicherheitsschränken wir durch Normen, Gesetze und Vorschriften geregelt -siehe Beschreibung. Unsere Sachverständige erfüllen die Voraussetzungen der Betriebssicherheitsverordnung. Eine entsprechende Ausbildung sowie Erfahrung und Kentnisse im Prüfen von Gefahrstoffschränken.
Gesetzliche Vorschriften:
- Europäische Norm DIN EN 14470, Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke, Teil 1 und 2
- Arbeitsstättenverordnung ArbStättV §4 Abs. 3
- Technische Regeln TRbF 20 Läger
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DIN EN 14470 Teil 1 "Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeitten" und Teil 2 "Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen"
Der Arbeitgeber bzw. Betreiber einer Einrichtung mit Sicherheitschränken hat die Aufgabe eine geeignete Person mit dessen Prüfung zu beauftragen! Nach der Feststellung und Bestätigung der Feuerwiederstandsklasse wird der Sicherheitsschrank, vom Prüfer, mit einer Kennzeichnung versehen und der geprüfte Zustand mit einer Prüfplakette verdeutlicht.
Preisbasis / Festpreis:
- je geprüften Schrank: 79,00 € zzgl. MwSt
- zzgl. Fahrtkosten von 0,50 € pro Kilometer
Möchten Sie weitere Informationen zur Prüfung von Sicherheitsschränken oder ein Festpreis-Angebot?
Unser Team erreichen SIe unter: Telefon: +49 (0)511 / 955 733 0 oder unter info@SWDirekt.de.