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Montagebedingungen
(Stand Januar 2009)
Die Montagekosten unterliegen einer Festpreiskalkulation des Auftragnehmers (AN). Zum Ausschluss unvorhersehbarer Kosten sind vom Auftraggeber (AG) Voraussetzungen zu erfüllen.
Lieferung: Abhängig vom Materialvolumen erfolgt die Lieferung nicht immer durch unsere Fachmonteure, also „Frei Haus“. In diesem Fall ist der AG für das Entladen des Lieferfahrzeuges und den Transport zum Montageort verantwortlich.Der Wareneingang ist zu prüfen. Aus unsachgemäßem Transport oder unsachgemäßer Lagerung (durch AG) entstandene Schäden werden von uns nicht kostenlos ersetzt. Sollte die Lieferung durch unsere Fachmonteure erfolgen, so ist die Verbringung vom AG innerbetrieblich, z.B. durch Stellung von Transportmitteln, zu unterstützen.
Montage: Vor Arbeitsbeginn ist dem Montageleiter ein verantwortlicher Mitarbeiter/in des AG vorzustellen. Nur gegenüber dieser Person betrachten wir uns weisungsgebunden.(ausgenommen z. B. Werkschutz-, Feuerwehr- und Sanitätskräfte) Nach Beendigung der Montage ist ein Abnahmeprotokoll vom AG und AN zu erstellen. Das Formular kann dem AG gerne vorab vorgelegt werden. Sollte zeitbedingt eine Abnahme am selben Tag nicht möglich sein, ist dieses zum Montagebeginn bekannt zu geben. Eine notwendige AG-Sicherheitseinweisung ist dem AN vor Angebotsabgabe mitzuteilen. Bei Anlagen, die aus schweren, oder hoch zu positionierenden Teilen bestehen, ist durch den AG ein Stapelgerät mit ausreichender Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Montageort: Der Montageort muss soweit vorbereitet sein, dass mit der Montage unverzüglich begonnen werden kann. Es darf keine Behinderung durch nicht vorhandene Freiräume oder Personen und Lieferverkehr entstehen. Bei mehreren Montageorten setzen wir geringe Distanzen voraus. Der Fußboden bedarf einer genormten Ebenheit. So ist z.B. nach RAL-RG 614 eine Differenz von >12 mm in einem Abstand von 10 m unzulässig. Bei der Aufstellung auf Keller- und Geschossdecken muss durch den AG die Tragfähigkeit der Deckenkonstruktion geprüft werden. Beim Errichten von Anlagen mit hohen Stützlasten bzw. Bodenpressungen ist eine Bodenbeschaffenheit von min. B25 bei einer Stärke von min. 160 mm vorauszusetzen. Im Einzelfall werden vom AN detaillierte Angaben zur Verfügung gestellt, die dem AG als Prüfungsgrundlage seiner Bodenverhältnisse dienen. Der Boden muss zwecks Verankerungen frei bebohrbar sein. Die Prüfung auf vorhandene Leitungen sowie sensible Fundamentbestandteile erfolgt durch die AG. Magnesitgebundene Fußböden gehen mit Stahlteilen eine chemische Reaktion ein. Auf Magnesitfußböden ist der AN vor Angebotsabgabe hinzuweisen. Bei Wandbefestigungen ist die Beschaffenheit der Wand durch den AG zu prüfen. Den Monteuren ist elektrische Energie von 230V mit einer Absicherung von 16A kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Ort muss ausreichend beleuchtet sein. Die Temperatur sollte +5 Grad Celsius nicht unterschreiten.
Baugenehmigung: Der Betreiber der Anlage hat die baurechtlichen Vorschriften mit der zuständigen Baubehörde zu klären.
Verpackungsmaterial: Das Verpackungsmaterial wird von unseren Monteuren in denen vom AG zugewiesenen Behältern entsorgt.
Zusätzliche Arbeiten: Von den Montagebedingungen oder vom Auftrag abweichende Zusatzarbeiten oder hierdurch bedingte, zusätzliche Anfahrkosten, sind gesondert nach unseren Stundensätzen zu vergüten. Die Montageleitung ist zur unverzüglichen Meldung an den SCHREIBER+WEINERT-Innendienst angewiesen. Hierbei kann die Erfüllung an den vorgesehenen Montagetagen nicht sichergestellt werden. Die Stundensätze variieren gemäß der eingesetzten Fachkräfte.
Zu Fragen stehen Ihnen gerne unsere Innen- und Außendienstmitarbeiter zur Verfügung.
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